An die
löbliche Canzeley des Tit. Erziehungsdepartement[s]
der Republik Bern,
Abtheilung für die
Verwaltung der LandschulCassa, zu
Bern.
Hochgeehrter
Herr!
Durch einen geneigten Erlaß des Tit:
Erziehungsdepartements
vom 1en Septbr d.J.
erhielten die Schullehrer
Jacob Räß zu
Rüdlingen,
Johann Beck zu Kleindietwyl und
Gabriel Gyger zu Münschemier;
dann
durch einen zweyten geneigten Erlaß vom 15en desselben Monats
erhielt nachträglich noch
der Schullehrer
die Erlaubniß der
betreffenden Behörde: sich von Beendigung des
Burgdorfer
Normalcursus bis zum Anfang der Winterschulen
weiter in der
hiesigen Erziehungsanstalt und unter meiner Lei-
tung auf Kosten
des Staats, nach dem Maaßstabe der schon
früher von demselben
derselben anvertrauten Schullehrer-
Zöglinge, - fortbilden zu
dürfen.
Dieser geneigten Erlaubniß zu Folge traten genannte
vier
Schullehrer gegen den 16en Septbr hier
ein und blieben - einige
etliche Tage früher, andere einige Tage
später austretend im
Durchschnitt bis Ende des Monat[s] Oktober,
also jeder im Durchschnitt
während sechs Wochen in der Anstalt.
/
[1R]
Nach dem bestehenden Vertrage nun beträgt das
Erziehungs-[,]
Unterrichts- und Kostgeld u.s.w. für einen der
SchullehrerBildlinge
der Republik Bern in hiesiger
Erziehungsanstalt jährlich Schwzr.
Franken 304.-, giebt auf die
Woche Frkn 5 2/3, macht also auf
6 Wochen für einen jeden Frken
34-; daher für die genannten
vier Schullehrer zusammen im Ganzen
SchwzrFrken 136-.
Ein späteres verehrliches Schreiben des Tit:
Erziehungsdeparte-
ments vom 26en Septbr
ertheilt ferner den Schullehrern
Benedikt Schläfli
aus Huttwyl und
Ulrich Meyer aus Gumiswyl Kirchgemein
Melchnau
die geneigte Erlaubniß, an dem Unterrichte in der
hiesigen Erziehungs
Anstalt während der Zeit der Herbstferien,
auf Kosten des Staates
Antheil nehmen zu dürfen, so wie derselbe
Erlaß denselben beyden
Schullehrern zugleich die geneigte
Versicherung giebt, daß die
Kosten ihres Aufenthaltes in
Willisau aus der Cassa des Tit:
Erziehungsdepartements
bestritten werden sollen.
In Beziehung auf diese Zusicherung
nun haben gedachte beyde
Schullehrer vom 22en Septbr an, während ohngefähr 6 Wochen
an dem
Unterrichte in hiesiger Anstalt Antheil genommen, so wie
sie
überhaupt während des ganzen Tages in derselben beschäftiget
worden sind. Nach der bestehenden Bestimmung nun beträgt das
Unterrichtsgeld u.s.w auf diese Zeit für jeden SchwzrFrken 8 -.;
beträgt
für beyde zusammen im Ganzen SchwzrFrken -
16
-;
Die Rechnung aus dem Kosthause beträgt nach
beyliegender Rechnung für beyde SchwzrFrken -
37¼
-.
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Sonach
würde der Kostenbetrag für sämtliche
sechs Schullehrer während
ihres hiesigen Aufenthaltes seyn SchwzrFrken 189¼ -
/
[2]
Sollte nun die betreffende Cassa die vorstehende
Berechnung, wie
ich hoffen darf, richtig finden, so ersuche ich
Sie ergebenst den
Betrag derselben mit SchwzrFrken
189¼.- an die hiesige
Erziehungsanstalt
einzusenden, wogegen dieselbe die betreffen-
den Quittungen
sogleich schuldigermaßen einsenden wird.
Achtungsvoll mich unterzeichnend
Willisau
am 29en Novbr
1834.
Friedrich Fröbel; als
Vorsteher
der Willisauer Erz:
Anst: