F. an
Pauline Hauthal in
Rudolstadt v. 6.12.1842 (Blankenburg)
F. an
Pauline Hauthal in
Rudolstadt v. 6.12.1842 (Blankenburg) (Brieforiginal nicht
nachweisbar, Editionsfragment Prüfer 1909, 34, noch Anm. 5 v.
S. 33. Lt. Prüfer 1909, 61 befand sich die Reinschrift im
Besitz eines Frl. Hauthal in Rudolstadt.)
Es geht um die Verwendung von
Reimverschen. Diese geben Veranlassung
die kleinen
Darstellungen der Kinder teils dem Leben der Kinder selbst näher zu
bringen, teils dieses in die Natur und sinnig in das allgemeine und
größere Menschenleben auf kindliche Weise selbst
einzuführen.