[von anderer Hand:]
Versammlung
nach dem Verbot erwähnt
Marienthal am 7 Septbr 1851.
Damit Du l[iebe] Henriette nach Erfüllung Deines Wunsches
bei
Gelegenheit oder vielmehr auf Veranlassung des
vielbesprochenen
Erziehertages uns zu besuchen Dich nicht vielfach
geteuscht
finden mögest beeile ich mich Dir zu melden, daß
die
Versammlung durch die obwaltenden Umstände nur
eine
Besprechung in einem sehr engen Männer[-] und Freun-
deskreis
werden wird, daß dadurch aber auch meine
wenigen Räumlichkeiten
von diesen Freunden so in An-
spruch genommen sind daß mir in
meiner eigenen
Wohnung kein Plätzchen mehr zur Aufnahme von
Freun-
den oder Freundinnen zur Verfügung steht, und ich
kann
die weiteren lieben Freunde und so selbst Dich nur
auf
Liebenstein verweisen; doch kann ich leider nicht, wie
das in
Rudolstadt der Fall war, den besuchenden Gästen
freie und
freundliche Aufnahme und Wohnung bei den
Bewohnern Liebensteins
aus vielen nahe liegenden Gründen
versprechen. Kannst und willst
Du nun auf das Wohnen
bei uns und darauf, daß ich nicht anderswo
freie Wohnung
bieten kann verzichten, nun so mag das Ergebniß
der
Versammlung Dir wohl Manches geben; jedoch glaube ich
es
wird Dir ein späterer Besuch, wo wir Dich dann in unse-
rer Mitte
sehen können Dir mehr bieten.
Nun ich habe Dir das Ganze, wie
es mir Pflicht schien
vorgelegt wähle nun nach Deinem Ermessen;
die Vorbe-
sprechung wird am 27. die Hauptberedung den 28. und
die
praktischen Darlegungen werden den 29. Statt finden,
wenn
eben die Vorbesprechung keine Änderung macht.
Daß
sich Eure Anordnungen durch so manche hemmenden
Umstände auch
noch nicht klar und fest ordnen
wollen
thut mir recht leid.
Auch ich muß sehen wie sich
das Gesammtleben nach
dem störenden Zwischenfall ordnet oder
vielmehr weiter
entwickelt, jedoch scheint nach dem Vorliegenden
nach vielen
Punkten hin davon gar keine Notiz genommen zu
werden.
Eiligst schließe grüße ich und
Luise Dich schönstens
Dein GroßOh[eim]
FrFr. /
[8R]
D. g. Besg
[Durch gütige Besorgung]